
Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) haben alle Bürger*innen mit einem Ausweis der Bundesrepublik Deutschland das Recht den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.
Ob Kriegsdienstverweigerung für dich möglich ist und – falls ja – wie sie funktioniert, erfährst du bei uns. Wende dich direkt an unsere Berater*innen. Wir bieten Interessierten und Betroffenen seit vielen Jahrzehnten kostenlose KDV-Beratung. Kontaktiere uns gerne!